Privat Label Nahrungsergänzungsmittel
Full-Service-Konzept | schnelle Realisierung | faire Preise | auch kleine Mengen
AGB - Lohnherstellung
Kostentransparenz Produkteentwicklung/Beratung/Grafik&Design:
https://www.formulab.ch/bedarfsermittlung
2.6% MWSt.: fertige Nahrungsergänzungsmittel | Rohstoffhandel gem. Tarifnummer | fertige ANFE
8.1% MWSt.: reine Dienstleistung (Produkteentwicklung/Beratung/Grafik&Design) | Rohstoffhandel gem. Tarifnummer | fertige Kosmetika
Vertrag:
Die Geschäftsbeziehung wird mit einem Lohnherstellungsvertrag sauber und im Detail geregelt. Bei Herstellung von ANEF (Arzneimittel nach eigener Formel) ist vorgängig die Zustellung einer Kopie der kantonalen Herstellungsbewilligung sowie die eigene Formel der Produkte Bedingung.
Freigabe Endprodukt für den Markt:
Der Kunde/Auftraggeber trägt die volle Verantwortung bezüglich Legalität und Verkehrsfähigkeit seines Produktes.
Die FormuLAB GmbH unterstützt Sie gerne dabei, kann jedoch keine Garantien aussprechen und haftet für keine Belangen.
Bestellung und Anfragen:
Diese erfolgen schriftlich (per E-Mail) an info@formulab.ch S. Frei, Drogist HF, General Manager FormuLAB.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen eine Auftragsbestätigung bzw. eine Antwort auf Ihre Anfrage.
Lieferfrist:
Die Angaben zu den Lieferfristen sind unverbindlich. In der Regel dauert die Lieferfrist nach bestätigtem Bestelleingang zwischen
a) Standard: 6-8 Wochen
(bei hohem Auftragsvolumen können es auch mehr als 8 Wochen sein)
b) Express: 1-4 Wochen (Aufpreis von +7.5 bis +15%).
Müssen zuerst noch Rohstoffe besorgt werden, gilt 1 Woche, ab Eingang aller Rohstoffe.
Mindestmengen:
Pro Charge min. 10’000 Kapseln (Grösse 1-0-00, vegetabil HPMC od. Gelatine, transparent, optional verzögerte Freisetzung). Rezepturen bzw. befüllbare Menge pro Kapsel können jeweils erst nach Fülltest und 1. Produktion definitiv bekannt gegeben bzw. fixiert werden. Eine Chargengrössen-Abweichung von +/- 5% kann bei Kapselproduktionen üblich sein.
Sirupe/Säfte:
Pro Charge ab 25kg (z.B. als Bulk oder abgefüllt in Primär- oder und Sekundärverpackung nach Wunsch – Achtung Dichte >1g/ml.
Tropfenmischungen/wässrige Lösungen/Tinkturen:
Pro Charge ab 10kg (z.B. als Bulk oder abgefüllt in Primär- oder und Sekundärverpackung nach Wunsch)
Cremen/Gels/Emulgels/Salben/Lotionen:
Pro Charge ab 10kg (z.B. in Airless Dispenser div. Grössen. Alles ist selbstverständlich assortierbar). Achtung die Dichte der Produkte variiert und entspricht meistens <1g/ml.
Bearbeitungsgrad:
a) reine Bulkware (Offenware in Beuteln/Kartons (Kapseln), Kanistern (Flüssigkeiten), Kübeln (Cremes/Gels/Pulver)
b) bereits abgefüllt/konfektioniert (a) in Primärverpackungen ggf. auch Sekundärverpackungen (gemäss Kundenwunsch)
c) unetikettiert (ue)
d) fixfertig etikettiert (e)
e) verpackt (v) in Tertiärverpackungen für Versand (1. in definierte Versandkartons gemäss Kundenwunsch oder 2. freie Wahl von bereits gebrauchten Kartonkisten [recycling] - keine Zusatzkosten)
kann der Kunde frei wählen (jede Variante ist möglich).
Zahlungsbedingungen:
a) Neukunden: die ersten drei Bestellungen werden durch Vorkassa abgewickelt.
b) Stammkunden: Zahlung innert 28 Tagen ab Produktionstag der Ware.
c) Grossaufträge: Bei Beträgen über CHF 10'000.- wird eine Anzahlung von mind. 50% zum Bestellzeitpunkt fällig.
Verbindlichkeit Produktionstermin:
Nach Bestellungseingang wird die Produktion eingebucht und erhält einen Produktions-Slot.
Bis drei Wochen vor Produktion kann dieser Slot auf Wunsch kostenlos nach hinten geschoben werden.
Wird eine Verschiebung des Produktionstermins gewünscht, welcher in weniger als 3 Wochen geplant ist, wird der Planungs- und Koordinationsaufwand verrechnet. Pro Änderung eines Produktionstermins werden die Mehrkosten für Planungs- und Koordinationsaufwand mit CHF 100.- pro stunde verrechnet (Mindestaufwand 30min | CHF 50.-).
Beistellungen und Verbindlichkeit von Beistellungszeitpunkt:
Bei Beistellungen von Rohstoffen, Verpackungsmaterialien oder Etiketten durch den Auftragsgeber ist dieser verpflichtet die Ware vor dem vereinbarten Produktions-Slot (verbindlich) anzuliefern. Wird dies nicht gemacht, verliert er den Slot und fällt automatisch auf den nächsten freien Slot zurück (i.d.R. 4-6 Wochen nach hinten) es entstehen keine Mehrkosten. Möchte er jedoch so schnell wie möglich nach verspäteter Ankunft der Beistellung produziert haben, so entstehen Kosten um die ganze Produktion in bereits verplante Slots einzuschieben und frisch einzuplanen (CHF 50.-/pauschal). Für diese muss der Auftraggeber aufkommen.
Lieferkonditionen:
a) Abholung (gratis). Auf Wunsch können Sie ihre Produkte an unserem Standort in Lütisburg abholen.
b) Schweizerische Post (effektiv + CHF 5.-/Paket). Nahrungsergänzungsmittel in normalen Paketgrössen.
c) Spedition (effektiv + CHF 15.-/Palette). Versand von grossen Mengen oder Glasware (auf Halbpaletten oder Europalletten)
Beanstandungen:
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich oder telefonisch gemeldet werden. Wird diese Frist nicht eigenalten, verfallen jegliche Ansprüche.
Haltbarkeit/MHD:
NEM: Der Auftraggeber gibt grundsätzlich eine im 2-jährige Garantie auf Stabilität (Rohstoffe) und Haltbarkeit der hergestellten Produkte. Bei jedem Produkt wird in der Spezifikation dieser Punkt separat geregelt. Diese MHD Werte ergeben sich aus: GMP k.M. Herstellung, Haltbarkeit der einzelnen Rohstoffe (frische/einwandfreie Ware), optimale Lagerbedingungen der Rohstoffe, ggf. Einsatz von Konservierungsmittel und Erfahrungswerten). Die MHD setzt eine entsprechend korrekte Lagerung beim Auftraggeber voraus (Temperatur max. 25ºC, dunkel, trocken, luftdicht). Als Referenz behält der Auftraggeber ein Warenmuster zurück um bei Klärungsbedarf darauf zurückzugreifen!
Warenproben/Muster, Rückstellmuster:
Auf Wunsch können gerne auch Warenproben/Muster offeriert und produziert werden. Für Rückstellmuster ist der Auftraggeber verantwortlich.
Lütisburg Station, 06.01.2025