Lohnherstellung nach eigener Formel
Full-Service-Konzept | schnelle Realisierung | faire Preise | auch kleine Mengen
AGB - Lohnherstellung
Vertrag:
Die Geschäftsbeziehung wird mit einem Lohnherstellungsvertrag sauber und im Detail geregelt. Bei Herstellung von ANEF's ist vorgängig die zugestellte Kopie der Herstellungsbewilligung Voraussetzung.
Freigabe Endprodukt für den Markt:
Der Kunde/Auftraggeber trägt die volle Verantwortung bezüglich Legalität und Verkehrsfähigkeit seines Produktes.
Die FormuLAB GmbH unterstützt Sie gerne dabei, kann jedoch keine Garantien aussprechen und haftet für keine Belangen.
Bestellung und Anfragen:
Diese erfolgen schriftlich (per E-Mail) an info@formulab.ch S. Frei, Drogist HF, General Manager FormuLAB.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen eine Auftrags Bestätigung bzw. eine Antwort auf Ihre Anfrage.
Lieferfrist:
Die Angaben zu den Lieferfristen sind unverbindlich. In der Regel dauert die Lieferfrist nach bestätigtem Bestelleingang zwischen Minimum 4 Woche bis Maximum 8 Wochen. Bei Kapselherstellungen ist die Lieferfrist 6-8 Wochen (Standard), oder 2-3 Wochen (Express – Aufpreis von 10%). Müssen zuerst noch Rohstoffe besorgt werden, gilt 1 Woche, ab Eingang aller Rohstoffe.
Mindestmengen:
Kapseln:
Pro Charge min. 10’000 Kapseln (Grösse 1-0-00, vegetabil HPMC od. Gelatine, transparent, optional verzögerte Freisetzung). Rezepturen bzw. befüllbare Menge pro Kapsel können jeweils erst nach Fülltest und 1. Produktion definitiv bekannt gegeben bzw. bestimmt werden. Eine Chargengrössen-Abweichung von +/- 5% kann bei Kapselproduktionen üblich sein.
Sirupe/Säfte:
Pro Charge ab 25kg (z.B. als Bulk oder abgefüllt in z.B. 250ml/500ml Flaschen – Achtung Dichte >1g/ml.
Tropfenmischungen/wässrige Lösungen/Tinkturen:
Pro Charge ab 10kg (z.B. als Bulk oder abgefüllt in z.B. 50ml oder 100ml Tropfflaschen, Pipettenflaschen etc...)
Cremen/Gels/Emulgels/Salben/Lotionen:
Pro Charge ab 10kg (z.B. in Airless Dispenser 30ml, 50ml, 75ml und 150ml. Alles ist selbstverständlich assortierbar).Achtung die Dichte der Produkte variiert und entspricht meistens <1g/ml.
Bearbeitungsgrad:
a) reine Bulkware (Offenware in Säcke in Kisten (Kapseln), Kanistern (Flüssigkeiten), Kübeln (Cremes/Gels/Pulver)
b) bereits abgefüllt (a) in Verkaufspackungen/Endbehältnisse (gemäss Kundenwunsch)
c) unetikettiert (ue)
d) fixfertig etikettiert (e)
e) verpackt (v) für Versand (1. in definierte Verpackungskartons gemäss Kundenwunsch oder 2. frei verpackt in bereits gebrauchte Kartonkisten - keine Zusatzkosten)
kann der Kunde frei wählen (jede Variante ist möglich).
Kosten Produkteentwicklung:
Anfragen die 30 Minuten Arbeitsaufwand überschreiten (z.B. komplexe Offerten, Kalkulationen, Rezepturvorschläge, oder komplette Produkteentwicklungen), werden mit einem Stundenansatz von CHF 100.- verrechnet.
Resultiert aus der Anfrage ein Auftrag im Wert von mindestens CHF 2'500.- werden diese Kosten zu 50% von FormuLAB rückvergütet.
Um ein neues Produkt von der Idee bis zur Realisierung zu bringen, werden durchschnittlich 2-6h Arbeit investiert. Dazu gehören u.a.: Bedarfsabklärungen/Korrespondenz, Erstellung Rezeptur, Rohstoffrecherchen, Kalkulationen, Fülltests, Machbarkeitsstudie. Daraus ergeben sich einmalige Entwicklungskosten pro Produkt von circa CHF 200.- bis CHF 600.-.
Zahlungsbedingungen:
Innert 28 Tagen nach Versand der Ware. Bei Neukunden und Beträgen über CHF 3'000.- wird eine Anzahlung von 50% zum Bestellzeitpunkt fällig.
Beistellungen und Verbindlichkeit von Beistellungszeitpunkt:
Bei Beistellungen von Rohstoffen oder Verpackungsmaterialien durch den Auftragsgeber ist dieser verpflichtet die Ware vor dem vereinbarten Produktions-Slot (verbindlich) anzuliefern. Wird dies nicht gemacht, verliert er den Slot und fällt automatisch auf den nächsten freien Slot zurück (i.d.R. 4-6 Wochen nach hinten) es entstehen keine Mehrkosten. Möchte er jedoch so schnell wie möglich nach verspäteter Ankunft der Beistellung produziert haben, so entstehen Kosten um die ganze Produktion in bereits verplante Slots einzuschieben und frisch einzuplanen (CHF 50.-/pauschal). Für diese muss der Auftraggeber aufkommen.
Lieferkonditionen:
a) Abholung (gratis). Auf Wunsch können Sie ihre Produkte an unserem Standort in Lütisburg abholen.
b) Schweizerische Post (effektiv). Nahrungsergänzungsmittel in normalen Paketgrössen.
c) Spedition (effektiv). Versand von grossen Mengen oder Glasware (auf Halbpaletten oder Europalletten)
Beanstandungen:
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich oder telefonisch gemeldet werden. Wird diese Frist nicht eigenalten, verfallen jegliche Ansprüche.
Garantie/Haltbarkeit:
Der Auftraggeber gibt grundsätzlich eine im Minimum 2-jährige Garantie auf Stabilität, Funktionalität und Haltbarkeit der hergestellten Produkte (Resultat aus: GMP k.M. Herstellung, Erfahrungswerten, Haltbarkeit der einzelnen Rohstoffe und ggf. Einsatz von Konservierungsmittel). Dieser Garantieanspruch setzt eine korrekte Lagerung beim Auftraggeber voraus (Temperatur max. 24ºC, dunkel, trocken, luftdicht). Als Referenz behält der Auftraggeber ein Warenmuster zurück um im Garantiefall darauf zurückzugreifen!
Warenproben/Muster, Rückstellmuster:
Auf Wunsch können gerne auch Warenproben/Muster offeriert und produziert werden. Für Rückstellmuster ist der Auftraggeber selber verantwortlich.
Lütisburg Station, 25.06.24