Privat Label Nahrungsergänzungsmittel
Full-Service-Konzept | schnelle Realisierung | faire Preise | auch kleine Mengen
AGB -FormuLAB GmbH
Geltungsbereich & Verhältnis zum Lohnherstellungsvertrag:
Diese AGB regeln ausschliesslich die kommerziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Rechtliche Aspekte wie Haftung, Gewährleistung, geistiges Eigentum, Rücktrittsrechte sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand sind ausschliesslich im separaten Lohnherstellungsvertrag geregelt. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Lohnherstellungsvertrages diesen AGB vor.
Angebote, Bestellung & Vertragsschluss:
Diese erfolgen schriftlich (per E-Mail) an info@formulab.ch, S. Frei, Drogist HF, General Manager FormuLAB.
Sie erhalten eine Auftragsbestätigung bzw. eine Antwort auf Ihre Anfrage.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Angebote gelten jeweils freibleibend.
Preise, Kostentransparenz & Mehrwertsteuer:
https://www.formulab.ch/kosten
https://www.formulab.ch/anfrage
2.6% MWSt.: fertige Nahrungsergänzungsmittel | Rohstoffhandel gem. CH Zolltarif Nummer
8.1% MWSt.: reine Dienstleistung (Produkteentwicklung/Beratung/Grafik&Design/reine Konfektionierungen) | Rohstoffhandel gem. CH Zolltarif Nummer | fertige Kosmetika
Alle Preise verstehen sich jeweils exkl. MwSt.
Lieferfristen & Produktionsplanung:
Die Angaben zu den Lieferfristen sind unverbindlich. In der Regel dauert die Lieferfrist nach bestätigtem Bestelleingang zwischen
a) Standard: 6-8 Wochen
(bei hohem Auftragsvolumen können es auch mehr als 8 Wochen sein)
b) Express: 1-4 Wochen (Aufpreis von +7.5 bis +15%).
Müssen zuerst noch Rohstoffe besorgt werden, gilt 1 Woche ab Eingang aller Rohstoffe. Rohstofflieferfristen sind in der Regel sehr unterschiedlich von 1-8 Wochen ist alles möglich.
Produktionsslots & Terminverschiebungen:
Nach Bestellungseingang wird die Produktion eingebucht und erhält einen Produktions-Slot, der Kunde erhält die entsprechende AB.
Bis drei Wochen vor Produktion kann dieser Slot auf Wunsch kostenlos nach hinten geschoben werden, ein Vorziehen ist nur unter Express Zuschlag (siehe Lieferfristen) möglich.
Wird eine Verschiebung des Produktionstermins gewünscht, welcher in weniger als 3 Wochen geplant ist, wird der Planungs- und Koordinationsaufwand verrechnet. Pro Änderung eines Produktionstermins wird der Planungs- und Koordinationsaufwand mit CHF 100.- pro Stunde, mindestens jedoch CHF 50.- berechnet.
Mindestmengen & Chargentoleranzen:
Pro Charge min. 10’000 Kapseln (Grösse 1-0-00, vegetabil HPMC od. Gelatine, transparent, optional verzögerte Freisetzung). Rezepturen bzw. befüllbare Menge pro Kapsel können jeweils erst nach Fülltest und 1. Produktion definitiv bekannt gegeben bzw. fixiert werden.
Sirupe/Säfte:
Pro Charge ab 25kg (z.B. als Bulk oder abgefüllt in Primär- oder und Sekundärverpackung nach Wunsch – Achtung Dichte >1g/ml.
Tropfenmischungen/wässrige Lösungen/Tinkturen:
Pro Charge ab 10kg (z.B. als Bulk oder abgefüllt in Primär- oder und Sekundärverpackung nach Wunsch)
Cremen/Gels/Emulgels/Salben/Lotionen:
Pro Charge ab 10kg (z.B. in Airless Dispenser div. Grössen. Alles ist selbstverständlich assortierbar). Achtung die Dichte der Produkte variiert und entspricht meistens <1g/ml.
Chargengrössen-, Mengen- und Dichte-Abweichung von +/- 5% sind üblich und nicht reklamierbar.
Leistungs- & Bearbeitungsstufen:
Der Kunde wählt die gewünschte Bearbeitungsstufe bei Auftragserteilung
a) reine Bulkware (Offenware in Beuteln/Kartons (Kapseln), Kanistern (Flüssigkeiten), Kübeln (Cremes/Gels/Pulver)
b) bereits abgefüllt/konfektioniert (a) in Primärverpackungen ggf. auch Sekundärverpackungen (gemäss Kundenwunsch)
c) unetikettiert (ue)
d) fixfertig etikettiert (e)
e) verpackt (v) in Tertiärverpackungen für Versand (1. in definierte Versandkartons gemäss Kundenwunsch oder 2. freie Wahl von bereits gebrauchten Kartonkisten [recycling, wenn vorhanden] - keine Zusatzkosten).
Beistellungen durch den Auftraggeber:
Bei Beistellungen von Rohstoffen, Verpackungsmaterialien oder Etiketten durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet die Ware
a) fristgerecht, vor dem vereinbarten Produktions-Slot,
b) vollständig (korrekte Menge/Anzahl) und
c) in einwandfreier Qualität und gemäss Spezifikation (also verwertbar für die Ausführung des Auftrages) anzuliefern.
Werden diese Punkte offensichtlich nicht erfüllt, wird der Auftrag nicht gestartet und der Kunde verliert den Slot und fällt automatisch auf den nächsten freien Slot zurück (i.d.R. 4-6 Wochen nach hinten) es entstehen keine Mehrkosten.
Möchte er jedoch so schnell wie möglich nach verspäteter Ankunft der Beistellung produziert/konfektioniert haben, so entstehen Kosten um die ganze Produktion in bereits verplante Slots einzuschieben und frisch einzuplanen (mind. CHF 50.-/pauschal).
Wird erst nach Start der Arbeiten bemerkt, dass einer oder mehrere der Punkte a-c nicht erfüllt sind, entstehen Kosten für Planungs- und Koordinationsaufwand, Korrekturarbeiten, Unterbruch/Stillstand, die mit CHF 100.-/h in Rechnung gestellt werden. Für diese Kosten muss der Auftraggeber aufkommen.
Zahlungsbedingungen:
a) Vorkassa: bei Neukunden werden die ersten drei Bestellungen durch Vorkassa abgewickelt.
b) Zahlungsziel: bei Stammkunden wird in der Regel auf Rechnung innert 28 Tagen ab Produktionsdatum verrechnet.
c) Anzahlung: Grossaufträge mit Beträgen über CHF 10'000.- werden mit einer Anzahlung von mind. 50% zum Bestellzeitpunkt bearbeitet.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt, sofern nicht anders vereinbart.
Versand, Abholung & Transport:
a) Abholung (gratis). Auf Wunsch können Sie ihre Produkte an unserem Standort in Lütisburg Station abholen.
b) Kurierdienst dpd od. vergleichbar (bis 10kg CHF 15.-/Paket, bis 30kg CHF 25.-/Paket). Nahrungsergänzungsmittel in "normalen" Paketgrössen.
c) Spedition per Holenstein Transport (effektiv + CHF 15.-/Palette). Versand von grossen Mengen oder Glasware (auf Halbpaletten oder Europalletten)
Mitwirkungspflichten & Mehraufwand:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Mehraufwand infolge unvollständiger oder verspäteter Angaben wird nach Aufwand verrechnet.
AGB-Änderungsvorbehalt:
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version.
Auszug der wichtigsten Themen des Lohnherstellungsvertrages:
Freigabe Endprodukt für den Markt:
Der Kunde/Auftraggeber trägt die volle Verantwortung bezüglich Legalität und Verkehrsfähigkeit seines Produktes.
Die FormuLAB GmbH unterstützt Sie gerne dabei, kann jedoch keine Garantien aussprechen und haftet für keine Belangen.
MHD
Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) sowie dessen Verwendung im Rahmen der Kennzeichnung und Inverkehrbringung des Produktes obliegt ausschliesslich dem Auftraggeber. Das MHD wird in der jeweiligen Produktspezifikation festgehalten.
Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nach bestem Wissen und auf Basis von Erfahrungswerten, Rohstoffspezifikationen, Galenik, Verpackung sowie gegebenenfalls vorhandener Stabilitätsdaten einzelner Rohstoffe oder definierter Leitsubstanzen beraten und eine unverbindliche MHD-Empfehlung abgeben. Eine solche Empfehlung stellt keine Garantie oder Zusicherung dar und ersetzt keine produktspezifische Stabilitätsstudie, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Haltbarkeit eines Produktes und damit das empfohlene MHD kann von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Hierzu zählen insbesondere die Zusammensetzung der Rezeptur, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Inhaltsstoffen, der Einsatz von Einzel- oder Mehrstoffmischungen, die gewählte Galenik (z. B. Kapseln, Pulver, Flüssigkeiten, Cremes oder Gele), die Art der eingesetzten Hilfs- und Zusatzstoffe sowie allfällige Konservierungssysteme.
Darüber hinaus können auch die eingesetzte Verpackung, moderne Verarbeitungstechnologien (z. B. Mikroverkapselung oder andere Schutztechnologien), die Produktions- und Abfüllprozesse sowie die Lagerbedingungen vor und nach der Auslieferung Einfluss auf die Haltbarkeit des Produktes haben. Eine pauschale oder allgemeingültige Haltbarkeitszusage ist aufgrund dieser Faktoren ausgeschlossen.
Die Verantwortung für die Haltbarkeit des Produktes nach der Auslieferung, insbesondere bei abweichenden Lagerbedingungen, liegt vollständig beim Auftraggeber. Abweichungen vom empfohlenen MHD oder von empfohlenen Lagerbedingungen (insbesondere kühl, trocken, dunkel und luftdicht) erfolgen ausschliesslich auf Risiko des Auftraggebers.
Beanstandungen:
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich oder telefonisch gemeldet werden. Wird diese Frist nicht eigenalten, verfallen jegliche Ansprüche.
Lütisburg Station, 31.12.2025
